GKV-Versichertenbefragung 2022: 69 Prozent zufrieden mit gesetzlichem System

News-Artikel vom: 18.12.2022

An dem System der gesetzlichen Krankenkassen wird oft Kritik geübt. Im Fokus stehen vor allem Leistungslücken in der Gesundheitsversorgung. Aber auch steigende Ausgaben, höhere (Zusatz-)beiträge, schleppende Digitalisierung oder Schwerfälligkeiten in der Abwicklung sind Gegenstand von kritischen Betrachtungen. Nicht untypisch für ein System, dass die große Masse der bundesdeutschen Bevölkerung bedient. Von den über 83 Millionen Menschen Deutschland sind rund 79 Millionen - ca. 85 Prozent - bei gesetzlichen Krankenkassen versichert.

Trotz aller Kritik - insgesamt ist die große Mehrheit der GKV-Versicherten mit der Krankenversicherung zufrieden. Das zeigt eine aktuelle Befragung im Auftrag des GKV-Spitzenverbands. Die Untersuchung wurde von dem Meinungsforschungsinstitut Ipsos GmbH durchgeführt. Als Grundlage diente der sogenannte Ipsos Online Access Panel. Befragt wurde in diesem Rahmen eine repräsentative Stichprobe aus 2.240 gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 79 Jahren. Die Befragung fand im Zeitraum 28. Februar bis 11. März 2022 statt.
 

Nicht gleich: Zufriedenheit mit dem System und Zufriedenheit mit der Versorgung

Insgesamt zeigten sich 69 Prozent der Befragten mit dem gesetzlichen System voll oder ganz oder überwiegend zufrieden. Voll und ganz bejahten 33 Prozent die Frage, 36 Prozent „stimmten eher zu“. 9 Prozent waren dagegen eher unzufrieden und sechs Prozent gänzlich unzufrieden. Das sind zusammen 15 Prozent - mehr als jeder Siebte. 16 Prozent der Befragten zeigten sich bei der Antwort unentschlossen.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei der Beurteilung der medizinischen Versorgung - also der konkreten Leistungsinanspruchnahme durch Behandlung in Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen. Hier zeigten sich 15 Prozent „sehr zufrieden“ und 43 Prozent „zufrieden“. 32 Prozent gaben ein gemischtes Urteil ab, 6 Prozent waren „unzufrieden“ und 4 Prozent „sehr unzufrieden“. Frauen sind dabei kritischer als Männer. Weibliche GKV-Mitglieder waren nur zu 53 Prozent (sehr) zufrieden, männliche zu 64 Prozent.

In einer 2019 durchgeführten Vorgänger-Befragung hatten 50 Prozent der Teilnehmer die Leistungen mit „sehr zufrieden“ und „zufrieden“ bewertet. Diesmal waren es 58 Prozent. Dieses Plus an Zufriedenheit ist bemerkenswert angesichts der Tatsache, dass zwischen der letzten und der diesjährigen Befragung die Corona-Pandemie lag. Diese brachte viele Einschränkungen und Auflagen bei der medizinischen Leistungserbringung mit sich. Der Zufriedenheit hat das offenbar nicht geschadet - im Gegenteil.
 

Was ist Kassenpatienten wichtig bei der Praxiswahl?

Praxisbesuche ohne Arztkontakt sind im Vergleich zur letzten Untersuchung häufiger geworden. Fast ein Drittel der Befragten gab an, beim letzten Praxisbesuch ausschließlich Kontakt zum Personal gehabt zu haben, 2019 sagte das nur jeder Fünfte. Das mag mit der Corona-Situation zusammenhängen. Corona-Impfungen und -Testungen werden oft vom Praxispersonal vorgenommen, ohne dass der Arzt involviert ist. Dementsprechend ist kompetentes und freundliches Praxispersonal mit das wichtigste Kriterium bei der Praxiswahl. Ebenfalls wichtig sind Vertrauenswürdigkeit, telefonische Erreichbarkeit und gute Organisation. Es zählen aber auch Kriterien wie Termin-Wartezeiten, Öffnungszeiten, örtliche Nähe oder technische Ausstattung der Praxis.
 

Digitalisierung - Wunsch und Wirklichkeit

Mit der Digitalisierung tut sich das deutsche Gesundheitswesen nach wie vor schwer. Das zeigen einmal mehr die aktuellen Probleme um das E-Rezept. Dabei sind digitale Lösungen rund der Hälfte der Befragten „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Allerdings hat sich das Interesse an Videosprechstunden nur wenig verändert. 2019 hatte jeder Fünfte gesagt, er würde ein solches Angebot „öfter“ oder „so oft wie möglich“ nutzen. Jetzt war es knapp jeder Vierte.

Insgesamt zeichnet die Befragung zwar ein positives Bild, was die Zufriedenheit mit der GKV betrifft. Sie zeigt aber auch, dass kein Anlass besteht, sich darauf auszuruhen. Denn es gibt nach wie vor viele Baustellen und erhebliche Versicherten-Anteile, deren Urteil deutlich negativer ausfällt.

 

 

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