
Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände zur Sicherstellung einer erfolgreichen Krankenbehandlung, zur Vorbeugung gegen eine Behinderung oder zu deren Ausgleich. Die leistungspflichtigen Hilfsmittel der GKV sind in einem entsprechenden Hilfsmittelverzeichnis festgelegt.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein ausführlicher Katalog, der 20 Produktgruppen umfasst. Die einzelnen Hilfsmittel werden nach Produkten und Herstellern aufgelistet. Häufige Hilfsmittel sind Sehhilfen (Brillen), Hörhilfen (Hörgeräte), Gehilfen (Rollatoren, Krücken), Rollstühle, Einlagen, Orthesen oder Schienen. Es gibt hunderte verschiedene Produkte.
Dritter Mehrkosten-Bericht der GKV liegt vor
Für die im Verzeichnis aufgeführten Hilfsmittel übernehmen die Krankenkassen die Leistung, wobei die Hilfsmittelempfänger Zuzahlungen von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro leisten müssen - allerdings nie mehr als ein Hilfsmittel kostet. Die Leistung setzt eine entsprechende ärztliche Verordnung und die Erfüllung der Bedingungen für die Leistungspflicht voraus. Für Hilfsmittel außerhalb des Leistungskatalogs oder mit höheren Leistungsstandards müssen die Kosten dagegen selbst getragen werden.
Über diese „Mehrkosten“ hat der GKV-Spitzenverband jährlich einen Bericht vorzulegen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Für den Berichtszeitraum 2020 wurde kürzlich der „Dritte Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen“ vorgestellt.
2020 fielen laut Statistik 764 Mio. Euro Mehrkosten an
9,25 Mrd. Euro haben die Krankenkassen danach im Jahr 2020 für Hilfsmittel ausgegeben. Das sind 2,8 Prozent mehr als im Vorjahr - ein moderater Ausgabenanstieg, der deutlich unter den Wachstumsraten der Vorjahre lag. Das ist zu einem guten Teil der Corona-Lage geschuldet. Hilfsmittel werden häufig im Zusammenhang mit Operationen verordnet. Im vergangenen Jahr wurden viele OP’s wegen des Pandemie-Geschehens aufgeschoben. Entsprechend fiel der Hilfsmittelbedarf geringer aus als sonst. Mit Nachholeffekten ist zu rechnen.
In 80 Prozent der Fälle wurde die Leistung - abgesehen von den Zuzahlungen - von den Krankenkassen vollständig übernommen. In 20 Prozent der Fälle ergaben sich Mehrkosten, die von den Versicherten zu tragen waren. Diese Mehrkosten fallen vor allem für Hilfsmittel-Ausstattungen an, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen. Insgesamt wurden für 2020 Mehrkosten von 764 Mio. Euro erfasst. Im Schnitt waren pro Mehrkosten-Fall 132 Euro aus eigener Tasche zu zahlen.
Nicht alle Mehrkosten statistisch erfasst
Dabei gab und gibt es aber eine erhebliche Bandbreite in Abhängigkeit von den jeweiligen Hilfsmitteln. Bei Hörhilfen betrugen die Mehrkosten zum Beispiel durchschnittlich 1.234,28 Euro. Bei Einlagen oder Toilettenhilfen lagen sie deutlich unter 50 Euro. Was medizinisch notwendig ist und was Komfortleistung, darüber können die Auffassungen durchaus auseinandergehen.
Bei Sehhilfen zahlen die Kassen bei Erwachsenen erst bei extrem starker Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und dann auch nur Gläser, nicht das Gestell. Die meisten Brillen müssen zu 100 Prozent selbst gezahlt werden und tauchen in der GKV-Statistik gar nicht auf. Mehr als 23 Millionen Bundesbürger müssen ständig eine Brille tragen, mehr als 2,4 Millionen ein Hörgerät. Die meisten davon sind Kassenpatienten.
Privater Krankenzusatzschutz für Hilfsmittel & Co. möglich
Eine Versicherung der Mehrkosten ist möglich - mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Es gibt zwar üblicherweise keine speziellen Hilfsmittel-Tarife. Hilfsmittelleistungen sind aber meist in ambulanten Zusatztarifen enthalten. Das Leistungsniveau ist in der Regel breiter und großzügiger als in der GKV. So werden häufig auch Kosten für ärztlich verordnete Brillen und Hörgeräte über die Kassenleistung hinaus übernommen - vollständig oder zu einem erheblichen Teil.
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ambulante Zusatzversicherungen bieten auch noch interessante weitere Leistungen - zum Beispiel Kostenübernahme bei Heilpraktiker- und alternativmedizinischen Behandlungen, Kostenerstattung für Medikamente außerhalb des Kassenkatalogs und noch manches mehr.