Mehrkostenbericht 2019 der GKV: über 80 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei

Medizinische Hilfsmittel sollen körperliche oder organische Defekte ausgleichen, Beeinträchtigungen vermeiden oder Beschwerden lindern. Es gibt eine große Bandbreite an Hilfsmitteln. Die wohl bekanntesten sind Brillen und Hörgeräte. Aber auch Bandagen, Einlagen, Prothesen, Gehhilfen oder Inkontinenzhilfen und viele andere zählen dazu.

Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV kennt fast hundert verschiedene Gruppen von Hilfsmitteln. Jede Gruppe umfasst wieder eine Reihe an Einzelprodukten. Hilfsmittel gehören zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dafür werden auf der Grundlage der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie übernommen. Allerdings nur sofern und soweit die Hilfsmittel medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Sie müssen sich außerdem innerhalb des durch den Hilfsmittelkatalog gesetzten Rahmens bewegen.
 

Mehrkostenfreiheit bei Hilfsmitteln unterschiedlich verteilt

Wählen Hilfsmittel-Bedürftige Leistungen oder Ausstattungen, die über die Standards hinausgehen, müssen sie die damit verbundenen Mehrkosten selbst tragen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) im Jahr 2017 muss der GKV-Verband jedes Jahr einen sogenannten Mehrkostenbericht vorlegen, in dem die Mehrkostenbelastungen der Kassenmitglieder aufgeschlüsselt werden. Dieser Bericht für das vergangene Jahr liegt jetzt vor.

Erfreulich dabei: 80 Prozent der betroffenen gesetzlich Versicherten haben 2019 ihre Hilfsmittel mehrkostenfrei erhalten. Lediglich die vorgesehene Selbstbeteiligung von mindestens 5 Euro bzw. maximal 10 Euro pro Hilfsmittel war zu zahlen. Das bedeutet aber auch: jeder fünfte Empfänger musste Mehrkosten für seine Hilfsmittel aus eigener Tasche tragen. Diese verteilen sich sehr unterschiedlich:

  • bei Einlagen, Hörhilfen, Brustprothesen, Sehhilfen, Beinprothesen und Hilfen zur Kompressionstherapie betrug der Anteil der Hilfsmittel mit Mehrkosten jeweils mindestens 30 %. Bei Einlagen oder Hörhilfen erreichte er sogar über 50 %. Mehr als jede zweite Einlage oder Hörhilfe war also mit Mehrkosten für die Versicherten verbunden.

  • zwischen 10 % und 30 % erreichte der Mehrkostenanteil bei Haarersatz, Bandagen und Inkontinenzhilfen;

  • bei neun weiteren Hilfsmittelgruppen bewegte sich der Mehrkostenanteil zwischen 1 % und 10 %.

  • alle übrigen Hilfsmittel verursachten Mehrkosten bis 1 % oder keine Mehrkosten.
     

692 Millionen Mehrkosten 2019, zwei Drittel für Hörhilfen

Insgesamt fielen für Hilfsmittelversorgungen bei den Krankenkassen 2019 Ausgaben von 9,0 Milliarden Euro an. Das bedeutet gegenüber dem vorherigen Jahr einen Ausgabenanstieg von 6,6 Prozent und setzt einen seit Jahren festzustellenden Trend fort. 2018 lagen die Hilfsmittel-Ausgaben bei 8,44 Milliarden Euro, 2015 bei 7,63 Milliarden Euro. In dem GKV-Bericht werden 29,4 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Gesamtvolumen von 8,6 Milliarden Euro berücksichtigt. Die Differenz zu den Gesamtausgaben von 9,0 Milliarden erklärt sich aus einer nicht 100prozentig vollständigen Datenerfassung für Zwecke der Mehrkostenberichterstattung.

Bei rund 5,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen wurden 2019 Mehrkosten dokumentiert. Sie machten zusammen 692 Millionen Euro aus. Auf jeden „Mehrkosten-Fall“ errechnet sich daraus eine Durchschnittsbelastung von 118 Euro. Fast zwei Drittel der Mehrkosten - absolut: 445 Millionen Euro – entfielen auf Hörhilfen. Rechnet man das bei den übrigen mehrkostenbelasteten Hilfsmitteln heraus, verbleibt hier nur noch eine durchschnittliche Mehrkostenbelastung von 45 Euro.

Bei den Hörhilfen betrugen die durchschnittlichen Mehrkosten beachtliche 1.082 Euro pro Gerät. Bei Sehhilfen fielen durchschnittlich 118 Euro an. Haarersatz schlägt mit durchschnittlich 229 Euro Mehrkosten zu Buche, Inkontinenzhilfen mit 108 Euro, Gehhilfen mit 137 Euro. Bei vielen anderen Hilfsmitteln erreichen die durchschnittlichen Mehrkosten dagegen nur Bagatellbeträge.
 

Absicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung?

Diese Zahlen zeigen: mag die Mehrkosten-Thematik auch nur jeden fünften Hilfsmittel-Bedarf betreffen, im konkreten Fall können doch erhebliche Mehrkosten auf die Versicherten zukommen. Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann eine Brille, ein Hörgerät oder eine Gehhilfe zu benötigen, ist so gering nicht. Viele private Krankenversicherer bieten Tarife für ambulante Krankenzusatzversicherungen an. Diese schließt vielfach auch Kostenerstattungen für Hilfsmittel ein. Dann werden die Mehrkosten ganz oder teilweise von der privaten Zusatzversicherung übernommen.

Allerdings kommt es immer auf den jeweiligen Tarif an. Manchmal sind nur Kostenerstattungen für bestimmte Hilfsmittel wie Sehhilfen vorgesehen oder es gibt andere Einschränkungen. Es stellt sich auch die Frage, ob andere Leistungen eines solchen Tarifs, zum Beispiel Heilpraktikerbehandlungen, gewünscht sind. Manche Tarife sind nach dem Baukastenprinzip gestaltet, andere nicht. Ein Vergleich der Tarife und ggf. auch fachkundiger Rat empfiehlt sich.

 

 

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