
Beamtinnen und Beamte stellen nach wie vor eine tragende Säule der privaten Krankenversicherung dar. Mehr als 40 Prozent der Versicherten in privaten Krankenvollversicherung sind verbeamtet oder pensioniert. Und auch unter privat versicherten Nicht-Beamten dürften sich manche Ehepartner oder Kinder aus Beamtenfamilien finden.
Jahrzehntelang konnten die Versicherer diese Klientel als feste Größe in ihrem Geschäft einkalkulieren, denn die freiwillige Versicherung in der GKV lohnt sich für Beamte in der Regel nicht. Der Grund: es gibt überwiegend keinen Beihilfe-Anspruch und der Dienstherr zahlt auch keinen Arbeitgeber-Anteil. Die Beiträge müssen daher zu 100 Prozent selbst gezahlt werden. Das kann sich nur bei niedrigen Einkommen rechnen, wenn zusätzlich für Familienmitglieder die kostenlose Familienversicherung greift. Die GKV ist unter Umständen auch für Beamte mit erhöhtem Gesundheitsrisiko das Mittel der Wahl, weil in der PKV Ablehnung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge zu erwarten wären.
Das „Hamburger Modell“ lockt zu freiwilliger Versicherung
Die tragende Säule „Beamtenversicherung“ hat in den letzten Jahren Risse bekommen. Schuld sind einige Bundesländer, die ihren Beamten die freiwillige gesetzliche Versicherung erleichtern wollen. Den Anfang machte die Freie und Hansestadt Hamburg - deshalb wird gerne auch vom „Hamburger Modell“ gesprochen. Seit dem 1. August 2018 besteht hier für Landesbeamte die Möglichkeit, sich statt der individuellen Beihilfe für eine pauschale Beihilfe zu entscheiden. Sie wird auch bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung gezahlt und stellt eine Art Ersatz für den regulären Arbeitgeber-Beitrag dar. Damit ist eine wesentliche Hürde für den gesetzlichen Schutz abgebaut worden.
Inzwischen sind Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen dem „Hamburger Modell“ gefolgt. In Sachsen ist es ebenfalls in Aussicht genommen. Das Angebot beschränkt sich weitgehend auf Beamte, die neu in den Dienst eintreten. Von daher ist die Zahl der Nutzer überschaubar, aber sie wächst mit jedem neuen Dienstjahrgang.
PKV-Sonderöffnung vom 1. Oktober bis 31. März
Wohl vor diesem Hintergrund ist die neuste Öffnungsaktion der PKV-Branche zu sehen. Es handelt sich um eine Sonder-Öffnungsaktion. Daneben bieten die privaten Krankenversicherer Beamtenanfängern eine generelle Öffnungsaktion. Diese kann bis zu sechs Monate nach der Verbeamtung genutzt werden. DieSonder-Öffnungsaktion lehnt sich daran an. Sie ist vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 befristet und richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen , die sich bisher noch nicht für eine private Krankenvollversicherung entschieden haben.
In dem genannten Zeitraum bieten die an der Aktion teilnehmenden privaten Krankenversicherer beamteten Antragstellern erleichterte Zugangsbedingungen:
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niemand wird wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt;
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auf Leistungsausschlüsse beim Versicherungsschutz wird generell verzichtet;
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Risikozuschläge werden auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Die Sonder-Öffnungsaktion gilt auch für Angehörige. Bedingung ist, dass sie zeitgleich mit dem betreffenden Beamten in die PKV wechseln, Beihilfe-Anspruch haben und nicht versicherungspflichtig in der GKV sind (zum Beispiel aufgrund eines eigenen Einkommens).
Günstige Eintrittsbedingungen gelten ein Leben lang
Mit der Aktion ist für Beamte mit Handicap ein wesentlich günstigerer PKV-Schutz möglich als unter normalen Bedingungen. Die vorteilhaften „Eintrittskonditionen“ bleiben stets erhalten, so lange der Versicherungsschutz besteht, ggf. ein Leben lang. Weitere Infos zur Öffnung gibt es unter www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung.