
Seit 21. Dezember 2012 gelten in der privaten Krankenversicherung Unisex-Tarife. Das Geschlecht darf danach keine Rolle mehr bei der Festlegung der Beiträge spielen. Vorausgegangen war im März 2011 ein EUGH-Urteil, das eine EU-Richtlinie von 2004 zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Güter- und Dienstleistungs-Zugang auch für Versicherungen verbindlich erklärt hatte.
Im Vergleich zur vorher üblichen Geschlechterdifferenzierung sind die Unisex-Tarife für Frauen tendenziell günstiger, für Männer dagegen teurer. Versicherungstechnisch stellen Frauen wegen der Möglichkeit von Schwangerschaften und der durchschnittlich höheren Lebenserwartung ein größeres Risiko dar als Männer. Das wirkte sich in der Vor-Unisex-Welt bei Tarifen mit ansonsten gleichartigen Leistungen in höheren Beiträgen für Frauen als für Männer aus. Jetzt gilt eine „Mischkalkulation“, bei der Frauen profitieren und Männer „draufzahlen“.
DIW analysiert Wechselwillen vor und nach Unisesx-Tarifen
Hat die Einführung von Unisex-Tarifen das Wechselverhalten von Frauen und Männern von der GKV zur PKV beeinflusst? Mit dieser Frage befasst sich eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW ). „Unisex-Regelung verringerte Geschlechterlücke
beim Wechsel zur privaten Krankenversicherung“ - unter dieser Überschrift wird das Kernergebnis der Untersuchung bereits zusammengefasst.
Nach der Einführung der Unisex-Tarife hat sich die Wechselbereitschaft der Geschlechter deutlich angenähert. Im Zeitraum 2004 bis 2009 wechselten deutlich mehr Männer als Frauen von der GKV in die PKV. Die Wechselquote sank zwar insgesamt im Zeitablauf, war aber bei Männern stets signifikant höher - etwa um einen Prozentpunkt. Bei Wechselquoten unter zwei Prozent bedeutet das zeitweise eine mehr als doppelt so hohe Wechselbereitschaft bei Männern wie bei Frauen.
Insgesamt abnehmende Wechselbereitschaft
Ab Mitte 2009 begann sich dann abzuzeichnen, dass es zur Einführung von Unisex-Tarifen kommen könnte. Eine Entwicklung, die schließlich durch das besagte EUGH-Urteil bestätigt wurde. Noch vor der verbindlichen Einführung der Unisex-Tarife wurde der Abstand der geschlechterspezifischen Wechselbereitschaften schon geringer. Nach 2012 hat er sich weitgehend nivelliert. Heute trennt Männer und Frauen nur noch etwa ein Zehntel-Prozentpunkt. Die Herren der Schöpfung sind dabei nach wie vor geringfügig wechselwilliger.
Bei beiden Geschlechtern liegt die Wechselbereitschaft allerdings inzwischen deutlich unter ein Prozent. Das korrespondiert mit dem leichten Abschmelzungsprozess in der privaten Krankenvollversicherung. Dafür sind verschiedene Gründe verantwortlich - u.a. der in den letzten Jahren existierende Trend weg von der Selbständigkeit hin zur angestellten Beschäftigung und die Diskussion um die Zukunft der PKV (Stichwort: Bürgerversicherung).
Der Einfluss der beruflichen Tätigkeit
In der Untersuchung wurde auch betrachtet, inwieweit die weibliche Wechselbereitschaft nach Einführung der Unisex-Tarife vom beruflichen Status beeinflusst wird. Dabei zeigte sich ein interessantes Bild.Selbständige und geringfügig beschäftigte Frauen waren nach Einführung der Unisex-Tarife deutlich wechselbereiter. Dieser Effekt war auch bei Frauen in Anstellungsverhältnissen festzustellen, aber deutlich schwächer ausgeprägt. Bei Beamtinnen wurde der Wechselwillen dagegen nicht beeinflusst.
Die Erklärung für diese Unterschiede ist nachvollziehbar. Für Beamtinnen war die PKV schon in der Vor-Unisex-Welt die vorteilhaftere Entscheidung. Die Unisex-Tarife haben die Vorteile zwar tendenziell nochmal vergrößert, trafen aber auf eine ohnehin bestehende Präferenz. Deshalb gab es keinen Effekt auf die Wechselbereitschaft. Die vergleichsweise geringe Beeinflussung der Entscheidung bei angestellten Frauen begründet sich aus den geltenden Einkommensschranken für Angestellte beim Wechsel von der GKV in die PKV. Für die meisten angestellten Frauen stellt sich die Frage des Wechsels auch nach Einführung der Unisex-Tarife mangels Erfüllung der PKV-Voraussetzungen nicht. Anders sieht es bei selbständigen und geringfügig beschäftigten Frauen aus. Hier führten die für Frauen vorteilhaften Unisex-Tarif zu einem deutlich veränderten Wechselverhalten zugunsten der PKV.
Übrigens: ganz aus der Welt sind die nach Geschlechtern differenzierenden Tarife nicht. „Unisex“ gilt nur für Neuabschlüsse ab dem 31. Dezember 2012. Bei schon vorher bestehenden Verträgen findet nach wie vor eine Unterscheidung statt.