Der Beitragsentlastungstarif in der PKV

Viele Selbstständige oder auch Angestellte, die ein Bruttogehalt von derzeit über 54.900 Euro verdienen (Selbstständige ohne Einkommensgrenze), liebäugeln mit einem Wechsel in die PKV, wobei vor allem die erstklassige Gesundheitsversorgung für die meisten das ausschlaggebende qualitative Element ist. Nicht wenige machen sich dabei aber vernünftigerweise auch Gedanken über die Entwicklung der Beiträge im Alter. Dahinter steckt die Frage, ob man sich die private Krankenversicherung auf Dauer leisten kann. Ganz in diesem Sinne soll im Folgenden Beitrag alles Wichtige zur Beitragsentlastung zusammengestellt werden, um eine fundierte und nachhaltige Entscheidung treffen zu können.

Gerade erst in diesem Jahr konnten die privaten Krankenversicherungsanbieter die Rückstellungen für die Beitragsentlastung über die 200 Milliarden Euro Schwelle heben (für die Kranken- und Pflegeversicherung). Alleine diese Zahl belegt eindrucksvoll, dass sehr viel für eine stabile Beitragsentwicklung im Alter getan wird. Nicht von der Hand zu weisen ist aber, dass aufgrund des stetigen medizinischen Fortschritts und der steigenden Lebenserwartung die Kosten für die Krankenversicherung langfristig steigen werden. Dies gilt aber freilich genauso für die gesetzliche Form der Krankenversicherung. 
 

Hintergrundwissen: Wie gewährleisten private Krankenversicherer wünschenswerte ‚stabile Beiträge‘?

Da die Beiträge in der PKV nicht vom Gehalt abhängen, sondern sich aus dem Alter und etwaigen Risikofaktoren ergeben, bleiben sie aufgrund einer gezielten Kalkulation eigentlich recht konstant. Beitragserhöhungen lassen sich durch gesamtwirtschaftliche Umstände und die Verbesserung der Gesundheitsleistungen aber nicht ausschließen. Generell sind die Beiträge als recht konstant anzusehen, da ja die statistische Lebenserwartung schon mit eingerechnet wird. Im privaten Bereich kommt als Vorteil hinzu, dass je nach Police auch Rückzahlungen erfolgen, sofern über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Generell zahlen junge Menschen in der PKV weniger. Um eine stabile Beitragsentwicklung auch im Alter zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 die Regelungen zur Beitragsentlastung eingeführt. Diese Sicherheitsmaßnahme soll Versicherte vor explodierenden Kosten im Alter effektiv schützen. Dadurch, dass jeden Monat ein Zuschlag von 10 % für die Beitragsentlastung zu entrichten ist, wird sichergestellt, dass für das Dasein als Rentner ein großer finanzieller Puffer vorhanden ist. Gezahlt wird dieser Beitrag bis zum 60. Lebensjahr, sodass in der Regel ab dem 65. Lebensjahr notwendige Beitragsanpassungen abgemildert werden können. Darüber hinaus bieten Versicherer weitere Optionen an, um die Beiträge im Alter auf einem konstanten Niveau zu halten. 
 

Es gibt viele Bezeichnungen für die Beitragsentlastung im Alter

Solche Bausteine haben bei den einzelnen Anbietern der privaten Krankenversicherung höchst unterschiedliche Bezeichnungen, so etwa BEA, garantierte Beitragsentlastung, Beitragssenkungskomponente, MbZflex oder BSA. Sollten Interessenten beim Vergleich von Policen auf diese Begriffe stoßen, so befinden sie sich im Bereich der Beitragsentlastung für das Alter. Trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen und konkreten versicherungstechnischen Ausgestaltung ist das Ziel immer gleich: Zum vertraglich vereinbarten Rentenalter wird mit Hilfe der vorher geleisteten Zahlungen der Monatstarif um einen bestimmten Betrag entlastet. Diese ‚Entlastungsbeiträge‘ werden in erster Linie anhand des Eintrittalters und der Lebenserwartung kalkuliert. Vorstellen kann man sich dies wie einen großen Spartopf, in dem der Versicherte quasi Kapital als Puffer für das Alter ansammelt bzw. zur Seite legt. Voraussetzung für die Beitragsentlastung ist natürlich, dass der Anbieter einen solchen Leistungsaspekt in seinem Portfolio überhaupt zur Verfügung stellt. Auf jeden Fall muss ein solcher Baustein in der bestehenden Versicherung und nicht bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. 
 

Über die Höhe und Sicherheit dieses Bausteins für das Alter

Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann je nach privatem Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Viele sehen eine Beschränkung auf 75 % vor, zum Teil können sogar 100 % des heutigen Beitrages abgesichert werden, wobei individuelle Handlungsspielräume bestehen. Natürlich bedeutet eine solche Absicherung für das Alter –so sinnvoll und beruhigend sie auch sein mag– höhere Kosten im Hier und Jetzt. Insofern ist jeder selbst gut beraten, seine eigene Lebenssituation zu prüfen. Sofern eine private Krankenversicherungspolice beendet wird, treten unterschiedliche Regelungen in Kraft. In der Regel können die bisher für die Beitragsentlastung im Alter eingezahlten Beträge nicht uneingeschränkt zu einem anderen Versicherer mitgenommen oder gar ausgezahlt werden. Insofern zeigt sich hier, dass die Wahl einer Krankenversicherung einen nachhaltigen Charakter aufweist. Daher sollten vorher die persönlichen Voraussetzungen, Ziele und finanziellen Spielräume genau geklärt werden. Aber natürlich bietet sich bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, im Zuge der Tarifauswahl auf die Option zur Umwandlung in eine Zusatzversicherung zu achten, sodass die Beitragsentlastung dennoch genutzt werden kann. Eine überhastete Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist ohnehin nie empfehlenswert, da sich durch eine gezielte Anpassung des eigenen Tarifs bei Bedarf oder auf Wunsch Sparpotenziale nutzen lassen. 
 

Zahlt der Arbeitgeber für Angestellte etwas dazu und wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus?

Von großem Vorteil ist es, dass sich Arbeitgeber mit Blick auf den gültigen Arbeitgeberzuschuss am Sparen für das Alter beteiligen, sodass im Rentenalter eine weitere finanzielle Entlastung genossen werden kann. In Folge des so genannten Bürgerentlastungsgesetzes aus dem Jahre 2010 können die geleisteten Beiträge zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. 
 

Endlich in Rente: Was passiert am vereinbarten Ablauftermin und wie gestaltet sich die Höhe der Rendite?

Viele private Krankenversicherungen legen den Ablauftermin auf das 65. Lebensjahr, jedoch sind auch flexible Lösungen wählbar, die ein Inkrafttreten der Beitragsentlastung ab dem 60. oder 63. Lebensjahr ermöglichen. Die Höhe der Rendite kann seriöserweise nicht pauschalisiert werden, da viele Faktoren mit ins Kalkül gezogen werden müssen. In der Praxis werden jedoch nicht selten Renditen zwischen 4 und 5 % erreicht, was ein zufriedenstellendes Niveau darstellt, zumal das Kapital für die Beitragsentlastung im Alter ja sicher angelegt ist. Übrigens wird dieser Zusatzbaustein für das Alter ohne Risikoprüfung abgeschlossen. Insofern ist es möglich, diesen Baustein auch später noch hinzuzunehmen. 
 

Beitragsentlastungstarife in der Kurzübersicht: 
dynamische vs. konstante Entlastung

Mit der dynamischen und konstanten Entlastung sind die beiden wichtigsten Möglichkeiten genannt. Im Zuge der konstanten Beitragsentlastung wird eine feste Summe vereinbart, dieser Entlastungsbeitrag bleibt dann Monat für Monat gleich. Bei den dynamischen Beitragsentlastungstarifen kann es in festgelegten Intervallen zu einer Erhöhung kommen, um etwa Kostensteigerungen durch Inflation o.ä. auszugleichen. Unabhängig von der gewählten Form der Entlastung im Alter werden Versicherte per Vertrag an den Überschüssen beteiligt, die sich durch die Anlage des Kapitals ergeben. Aufgrund dessen kann man neben einer finanziellen Vorsorge für das Rentnerdasein auch von einer rentablen Geldanlage sprechen. 
 

Fazit zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung

Streng genommen handelt es sich bei den hier vorgestellten Beitragsentlastungstarifen um eine Form der Geldanlage, mit der für das Alter gezielt vorgesorgt werden kann. Durch diesen Baustein wird für das Alter eine gewisse Planbarkeit mit größeren finanziellen Spielräumen nutzbar, denn durch die Beitragsentlastung kann mit wahrsten Wortsinnen mit niedrigeren Beiträgen im Alter gerechnet werden. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit mit Blick auf das Bürgerentlastungsgesetz zeigt sich ein weiterer Vorteil darin, dass erwirtschaftete Erträge im Gegensatz zu anderen Formen der Kapitalanlage nicht der Abgeltungssteuer unterworfen werden müssen. Zwar kann eine pauschale Empfehlung für die Beitragsentlastung im Alter nicht gegeben werden (da sich manche Angestellte immer wieder gesetzlich krankenversichern werden müssen), aber eine vertraglich garantierte Beitragsentlastung, eine angemessene Rendite ohne großes Risiko, steuerliche Vorteile sowie ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss stellen greifbare Vorteile dar. Die Nachteile zeigen sich in der eingeschränkten Flexibilität im Falle des Anbieterwechsels und der nicht ohne weiteres möglichen Mitnahme der Rückstellungen für das Alter. Hier lassen sich aber in einem persönlichen Beratungsgespräch vertragliche Lösungen finden, die ein Höchstmaß an Planungssicherheit in Aussicht stellen. 
 

Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten zur Beitragsentlastung in der PKV

  • moderate Kosten für das Rentenalter: durch einen Zuschlag auf den aktuellen Tarif wird ein Polster für das Alter geschaffen
  • schon jetzt haben die privaten Krankenversicherungen in Deutschland für die Beitragsentlastung über 200 Milliarden Euro zurückgestellt
  • ein maßgeschneiderter Tarif: der Entlastungstarif kann individuell festgelegt werden
  • das Eintritt in das Rentenalter liegt in der Regel bei 65, auch flexible Modelle sind wählbar
  • ab Renteneintritt werden die Beiträge um die vertraglich festgelegte Summe gemindert
  • die Beitragsentlastung kann konstant oder dynamisch erfolgen
  • der etwaige Arbeitgeberzuschuss stellt einen weiteren finanziellen Anreiz dar
  • steuerliche Absetzbarkeit ist in einem gewissen Rahmen gegeben
  • ein solcher Tarif kann auch später noch abgeschlossen werden, wobei keine Risikoprüfung erforderlich ist
  • eine Mitnahme der Ersparnisse ist nicht ohne weiteres möglich: bei Vertragsabschluss ist daher schon an eine etwaige Kündigung zu denken, die Option Umwandlung in einen Zusatzbaustein sollte gewählt werden, um tatsächlich von der Beitragsentlastung zu profitieren.
 

 

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