PKV – Wie Beiträge für Rentner gesenkt werden können

Von Natur aus ändert sich der individuelle Bedarf an medizinischen Leistungen im Laufe des Lebens: In jungen Jahren suchen Versicherte mehrheitlich selten einen Arzt auf, wohingegen mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko und auch der generell Vorsorgebedarf ansteigen. Untersuchungen zeigen, dass etwa die Zahl der Krankenhausaufenthalte zwischen dem 30. und 80. Lebensjahr um das Zehnfache ansteigen. Da die Beiträge in der PKV nicht vom Einkommen abhängen, sondern durch gesundheitsrelevante Risikofaktoren berechnet werden, versteht es sich von selbst, dass ältere privat Versicherte tendenziell höhere Beiträge zahlen. Insgesamt altert die deutsche Gesellschaft rasant, sodass die Kosten für die Versorgung auf lange Sicht steigen werden, dies gilt aber freilich auch für die gesetzliche Krankenkasse, die ihren Mehrbedarf jetzt schon mit Zusatzbeiträgen zu decken versucht. In der privaten Krankenversicherung wurde aber per Gesetz mit den Altersrückstellungen eine effektive Abhilfe geschaffen, mit der sich eine Kostenexplosion im Rentenalter vermeiden lässt.
 

Was Leser in diesem Beitrag erwartet…

Im Folgenden sollte alle wesentlichen Faktoren zur Beitragsentlastung in der PKV erörtert werden. Praktische und alltagsnahe Tipps, um die Beiträge im Rentenalter senken zu können, runden die Betrachtungen ab. Übrigens wird diese Versicherungskomponente nicht überall gleich bezeichnet: So sind neben den Begriffen Altersrückstellungen und Beitragsentlastung im Rentenalter auch die Bezeichnungen MbZflex, Beitragssenkungskomponente, BSA, BEA sowie garantierte Beitragsentlastung zu finden.
 

Basiswissen zum Thema Altersrückstellungen in der PKV

Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden automatisch jeden Monat Rückstellungen gebildet, um höhere Kosten zu einem späteren Lebenszeitpunkt langfristig abzufedern. Durch diese gesetzlich fixierte Maßnahme soll Planungssicherheit dahingehend hergestellt werden, dass privat Versicherte auch im hohen Alter mit bezahlbaren Beiträgen buchstäblich rechnen können. Zentrales Ziel der erhobenen Zusatzbeiträge ist es also, Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Seit dem 1. Januar des Jahres 2000 wird in diesem Sinne für jeden Neuversicherten zwischen 22und 61 Jahren ein Zuschlag in Höhe von 10 % auf die individuelle Prämie erhoben. Dieser Zuschlag fließt direkt in die Altersrückstellungen. Etwaige Zinserträge kommen den Altersrückstellungen ebenfalls zu gute. Das System sieht es also vor, sich finanziell in der Gegenwart schon für ein erhöhtes Krankheitsrisiko von morgen zu schützen. Im höheren Alter erfüllen diese Rückstellungen die Funktion eines finanziellen Puffers, indem Versicherungsleistungen ohne Betragserhöhung geleistet werden bzw. der Beitrag um einen bestimmten Betrag gemindert wird.
 

Was passiert am Ablauftermin mit den angesparten Rücklagen?

In der Regel liegt der vertraglich vereinbarte Ablauftermin beim 65. Lebensjahr. Manche Versicherer bieten aber auch flexible Modelle, mit denen die Entlastungen schon ab 60, 63 oder aber erst ab 67 genutzt werden können. Vom jeweiligen Zeitpunkt an, der dem Vertrag zu entnehmen ist, wird ein fest vereinbarter Betrag abgezogen, sodass es zur anvisierten Beitragsentlastung kommt. Über die Höhe der Rendite können keine allgemeinen Aussagen gemacht werden, zumal in den letzten Jahren viele negative Einflüsse für ein generell niedriges Zinsniveau gesorgt haben. Beispielberechnungen zeigen, dass je nach Länge des Vertrages Renditen von 4 oder 5 % durchaus noch erreicht werden können.
 

Sparpotenziale für Rentner in der PKV: Was jenseits der Beitragsentlastung aktiv getan werden kann

Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für das Alter treibt jeder Versicherte eine effektive und kontinuierliche Vorsorge, um die Prämien auch im hohen Lebensalter auf einem konstanten Niveau zu halten. Nicht vergessen werden sollte, dass es darüber hinaus ab dem 65. Lebensjahr bzw. dem Zeitpunkt des Eintritts in das Rentenalter zu weiteren Sparpotenzialen kommen kann, die den Beitrag aktiv sinken lassen. Insofern lohnt es sich auch oder gerade für Rentner, ihren Tarif samt Leistungsumfang regelmäßig zu überprüfen und gezielt kostenrelevante Anpassungen vorzunehmen: Das Krankentagegeld ist ein sehr wichtiger Baustein im Berufsleben, der aber für Rentner nicht mehr relevant ist. Durch die Streichung dieses Bausteins lassen sich die persönlichen Beiträge dauerhaft um eine beträchtliche Summe reduzieren. Zudem kann geprüft werden, welche Zusatzleistungen mit Blick auf die persönliche Kostensituation noch nötig sind. Kann auf die Chefarztbehandlung im Krankenhaus samt Chefarztbehandlung verzichtet werden? Wie verhält es sich mit alternativen Heilmethoden, die im Berufsleben noch mit abgesichert waren? Kann die gewählte Zahnzusatzversicherung angepasst werden? Eventuell kann es auch Sinn machen, den Selbsterhalt zu erhöhen.
 

Durch gezielte Anpassungen oder einen Tarifwechsel die Kosten aktiv senken

Wer sich selber mit diesen Anpassungen überfordert fühlt, sollte ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um alle möglichen Sparpotenziale konsequent auszuloten. Es bietet sich also an, einen Tarifwechsel zu erörtern, sodass die Beträge im Rentenalter durch die Rückstellungen für die Beitragsentlastungen und gezielte Leistungsanpassungen gesenkt werden können. Mit diesen Anpassungen muss keinesfalls eine Qualitätseinbuße mit Blick auf die Gesundheitsversorgung hingenommen werden, schließlich wird ganz konkret hinsichtlich der persönlichen Lebensumstände entschieden, was wirklich wichtig ist. Eine letzte Möglichkeit wäre noch, in den kostengünstigen Basistarif zu wechseln, der in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Auch hier sollten Interessenten den Kontakt zur ihrer Krankenkasse suchen.
 

Wechsel des Versicherungsanbieters: Möglichkeit der Mitnahme der Altersrückstellungen sorgfältig prüfen

Gerade der sinnvolle Baustein Beitragsentlastung für das Rentenalter zeigt, dass die Entscheidung für die optimale Gesundheitsversorgung in der PKV von nachhaltiger Natur ist. Daher sind zu treffende Entscheidungen immer sorgfältig zu prüfen: Wer einen Anbieterwechsel ins Auge fasst, sollte die vertraglichen Regeln für die Mitnahme seiner angesparten Altersrückstellungen prüfen. In der Praxis ist eine vollständige Übernahme nur dann möglich, wenn eine Beitragsoptimierung beim gleichen Anbieter oder aber der Wechsel in den einheitlichen Basistarif angestrebt wird. Es ist aus finanzieller Sicht also oftmals wesentlich günstiger, bei seinem Anbieter zu bleiben und dort für gezielte Anpassungen wie dargelegt zu sorgen. Bei einem kompletten Wechsel können die Ersparnisse nur zu einem Teil übernommen werden, sodass hohe Kosten und eine geminderte Beitragsentlastung im Rentenalter die spürbare Folge sein können. Seit dem 1.1.2009 ist vorgesehen, dass die Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel nur in Höhe des Basistarifes übernommen werden können. Eine etwaig zu treffende Entscheidung sollte also gut durchkalkuliert werden. Generell ist ein solcher Wechsel finanziell nicht immer attraktiv.
 

Fazit: Wie Rentner in der PKV in puncto Beiträge entlastet werden können

Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen ist mit den vorgeschriebenen Altersrückstellungen in der PKV schon ein effektives Instrument geschaffen worden, um die zweifelsohne steigenden Beiträge im hohen Alter abzufedern bzw. auf einem konstanten Niveau halten zu können. Durch einen Zuschlag von 10 % auf die jetzigen Prämien kann bereits ein beträchtlicher finanzieller Puffer für das im Alter erhöhte Krankheitsrisiko angespart werden. Somit ergeben sich eine langfristige Planungssicherheit und die beruhigende Aussicht, dass die Beiträge zur PKV auch im Rentenalter bezahlbar bleiben. Natürlich haben es Rentner auch selbst in der Hand, neben der Beitragsentlastung für geringere Kosten zu sorgen, indem bestimmte Bausteine wie das Krankentagegeld abgewählt werden. Privat Versicherte können und sollten immer die kostenrelevante Option nutzen, den Beitrag auch im Rentenalter gezielt anzupassen oder ggf. in den Basistarif zu wechseln. In diesen Fällen bleiben die Rückstellungen unangetastet. Dies ist nicht der Fall, wenn der Versicherungsanbieter komplett gewechselt wird: Eine solche Entscheidung ist in finanzieller bzw. langfristiger Hinsicht auf keinen Fall zu empfehlen. Für Versicherte ist es immer vorteilhafter, beim jetzigen Anbieter sämtliche Sparpotenziale konsequent auszuschöpfen. Unabhängige und professionelle Fachberatung kann dazu beitragen, im Rentenalter für bedarfsgerechte und vor allem bezahlbare Versicherungsleistungen zu sorgen.
 

Beitragsentlastung in der PKV im Rentenalter: alle wichtigen Aspekte im Überblick

  • seit 1. Januar 2000 ist ein Zuschlag von 10 % für Neuverträge vorgesehen
  • diese zusätzliche Prämie fließt direkt in die Altersrückstellungen (eine Zinsbeteiligung ist ebenfalls vorgesehen)
  • ab dem vereinbarten Renteneintrittsalter (zumeist 65 Jahre, flexible Modelle sind aber möglich) werden die Beiträge monatlich durch die angesparten Beiträge entlastet
  • durch die Altersrückstellungen bleiben die Beiträge auf einem konstanten Niveau, sodass die Gesundheitsversorgung bezahlbar bleibt
  • im Rentenalter ergeben sich zudem aktive Sparpotenziale, die privat Versicherte ergreifen können: man denke an den Wegfall des Krankentagegeldes und den Verzicht auf Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen etc.
  • auch ein Wechsel in den Basistarif ist grundsätzlich zur Kostensenkung denkbar
  • Tarifanpassungen beim gleichen Versicherungsanbieter wirken sich nicht auf die Altersrückstellungen aus
  • Entscheidungen überprüfen & durchrechnen: der komplette Anbieterwechsel ist finanziell nicht vorteilhaft, da die angesparten Altersrückstellungen nicht in voller Höhe mitgenommen werden können
  • eine persönliche Fachberatung ist der beste Weg für Rentner, um Sparpotenziale ohne den Verzicht auf eine hervorragende Gesundheitsversorgung realisieren zu können.

 

 

 

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