Was ist die private Pflegepflichtversicherung?

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Mit ihr soll das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit insbesondere im Alter abgefedert werden. Versicherungspflicht besteht dabei sowohl für gesetzlich wie privat Krankenversicherte. Dabei gilt das Prinzip: die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wenn man privat krankenversichert ist, erfolgt daher üblicherweise auch die Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenkasse. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Aspekte in diesem Kontext.


Zuschüsse zu Pflegekosten, keine Kostendeckung

Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegeversicherung von Anfang an nicht auf volle Kostendeckung angelegt. Sie leistet - ob gesetzlich oder privat - grundsätzlich nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Versicherten tragen daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos weiterhin selbst. Absicherung hiergegen ist im Rahmen privater Pflegezusatzversicherungen möglich - mehr dazu weiter unten. Die Leistungsstandards sind in der gesetzlichen (sozialen) und in der privaten Pflegepflichtversicherung weitgehend gleich. Unterschiedlich ist vor allem das System der Finanzierung über Beiträge. Ein weiterer Unterschied betrifft die Leistungspraxis. In der sozialen Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen gewährt, in der privaten Pflegepflichtversicherung findet dagegen wie in der PKV das Prinzip der Kostenerstattung Anwendung. 
 

Beiträge am individuellen Risiko orientiert

Während sich die Beiträge in der sozialen Pflegepflichtversicherung wie bei der GKV nach dem Einkommen bemessen, gilt in der privaten Pflegepflichtversicherung das sogenannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Dabei handelt es sich um ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung, bei dem die zu erwartende altersbedingte Zunahme der Leistungsbeanspruchung durch die Bildung von Altersrückstellungen berücksichtigt wird. Die Konstruktion ist damit vergleichbar wie in der PKV. Dies gilt auch für die Prämienkalkulation. Sie orientiert sich nicht am Einkommen, sondern am individuellen Risiko beim Eintritt in die Versicherung. Dies wird wesentlich durch das Lebensalter und den Gesundheitszustand bestimmt. Je älter man bei Versicherungsbeginn ist, umso höher fallen die Beiträge dementsprechend aus. Bei bestehender Versicherung verhindern dagegen die Altersrückstellungen den altersbedingten Beitragsanstieg.

Für bereits 1995 privat Krankenversicherte wurden mit der Einführung der Pflegeversicherung außerdem bestimmte Beitrags-Höchstgrenzen festgelegt. Hier ist maximal der Höchstbeitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung zu zahlen. Er beträgt 2,35 Prozent der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenzte. 2015 bedeutet das 96,94 Euro monatlich. Diese Grenze gilt auch für Versicherte im Basistarif der PKV sowie für Versicherte, die über eine Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der PKV bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung verfügen.

Bei Arbeitnehmern leisten die Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Pflegepflichtversicherung, die dem Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechen, allerdings höchstens die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags ausmachen dürfen. Beamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif, der die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten umfasst. Freiberufler und Selbständige tragen die Beiträge dagegen zu hundert Prozent selbst. Für Studenten gilt ein Sondertarif. 
 

Private Pflegepflichtversicherung - „Kontrahierungszwang“

Im Unterschied zur PKV besteht in der privaten Pflegepflichtversicherung ein stärkerer Annahmezwang:

  • versicherungspflichtige und -berechtigte Antragsteller haben einen Anspruch auf Annahme, in der PKV ist das nicht der Fall;
  • es darf keinen Ausschluss wegen bestimmter Vorerkrankungen geben,
  • solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung auch keine Kündigung aussprechen.
  • Eine weitere Besonderheit ist die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, die ähnlich wie in der sozialen Pflegepflichtversicherung ausgestaltet ist.  
     

Unterschiedliche Anbieter bei Kranken- und Pflegeversicherung?

In der Regel wird die private Pflegepflichtversicherung bei demjenigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen, bei der die PKV besteht. Zwingend ist das aber nicht, es ist auch möglich, unterschiedliche Anbieter zu nutzen. Das muss allerdings binnen sechs Monaten nach Vereinbarung des Krankenversicherungsvertrags geschehen, sonst ist man an das Unternehmen gebunden, bei dem die PKV abgeschlossen wurde.

Eine besondere Option steht Versicherten offen, die freiwillig in der GKV sind. Das trifft vor allem auf Freiberufler und Selbständige zu. Sie sind nicht zwangsläufig an die soziale Pflegepflichtversicherung gebunden, sondern können stattdessen auch die private Pflegepflichtversicherung nutzen. Die freiwillige Krankenversicherung in der GKV bleibt unabhängig davon bestehen. Das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ wird hier insofern durchbrochen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Pflegekasse. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV gestellt werden und kann später nicht widerrufen werden. Wird diese Frist versäumt, ist die private Pflegepflichtversicherung nur noch im Rahmen eines Wechsels in die PKV möglich. 
 

Sinnvolle Ergänzung - private Pflegzusatzversicherung - sinnvolle Ergänzung

Auf die vorhandenen Leistungslücken der Pflegepflichtversicherung ist bereits eingangs hingewiesen worden. Private Versicherungen bieten Versicherungsschutz an, um solche Lücken abzudecken, zumindest zu reduzieren. Dieser Versicherungsschutz kann unabhängig davon vereinbart werden, ob man gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert ist. Der Versicherungsabschluss ist zwar grundsätzlich freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Denn die nicht durch die Pflegepflichtversicherung getragenen Kosten können immer noch beträchtlich, ggf. sogar existenziell sein. Dabei gibt es drei Formen des Versicherungsschutzes:

  • die Pflegerentenversicherung: ist eine besondere Variante der Lebensversicherung, bei der in Abhängigkeit von den geleisteten Beitragszahlungen eine nach Pflegebedürftigkeit gestaffelte Pflegerente gezahlt wird;
  • die Pflegekostenversicherung: erstattet ganz oder teilweise die nach den Leistungen der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten;
  • die Pflegetagegeldversicherung: zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein kostenunabhängiges und frei verwendbares Tagegeld in vereinbarter Höhe. Hier ist sogar eine besondere staatliche Förderung über Zuschüsse möglich - Stichwort: Pflege-Bahr. 
     

Lassen Sie sich beraten!

Dieser Überblick zeigt: die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der privaten Pflegepflichtversicherung sind von wenigen Ausnahmen abgesehen begrenzt. Normalerweise wird die Versicherung durch die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte PKV determiniert. Um hier den passenden Anbieter zu finden, steht Ihnen unser kostenloser und unabhängiger Versicherungsvergleich zur Verfügung. Darüber hinaus ist Experten-Rat hilfreich, wenn Sie nach einer passenden privaten Pflegezusatzversicherung suchen. Wir stellen im Rahmen des Versicherungsvergleichs gerne den Kontakt zu kompetenten Beratern her. 
 

 

 

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