Gut geschützt auf Reisen - mit einer privaten Auslandskrankenversicherung

In diesen Wochen verbringen Millionen Bundesbürger ihren wohlverdienten Sommerurlaub im Ausland - viele erstmals wieder seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020. Ob den Urlaubern immer ihr Status beim Auslandskrankenschutz bewusst ist - man weiß es nicht. Die meisten hoffen vermutlich, die schönsten Wochen des Jahres gesund und munter zu erleben.

Aber was ist, wenn im Ausland ärztliche Versorgung in Anspruch genommen werden muss oder gar ein Krankenhaus-Aufenthalt erforderlich ist? Leistet dann die eigene Krankenversicherung? Die meisten deutschen Urlauber sind gesetzlich krankenversichert. Bei Ferienreisen in EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel in die beliebten Urlaubsländer Österreich, Italien, Kroatien, Spanien, Portugal und Frankreich - ist über EU-Recht ein Auslandskrankenschutz gegeben.
 

Kassenmitglieder - meist kein Auslandskrankenschutz außerhalb Europas

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Versichertenkarte besteht Anspruch auf Behandlung in allen EU-Mitgliedstaaten, außerdem in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sowie trotz Brexit auch in Großbritannien. Außerhalb dieses Raums ist Krankenversicherungsschutz nur in Ländern gegeben, mit denen Deutschland entsprechende Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das betrifft in Europa die Länder Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, außerhalb Europas Israel, die Türkei, Marokko und Tunesien. In allen anderen Staaten haben GKV-Mitglieder bei Auslandsreisen keinen Krankenschutz - es sei denn, es existiert eine private Auslandskrankenversicherung. Sie ist in vielen Fällen Bedingung, um überhaupt einreisen zu können.
 

Auch bei Urlaub in EU-Ländern bestehen Versicherungslücken

Aber auch bei Ferienreisen innerhalb der EU kann trotz des existierenden gesetzlichen Krankenschutzes eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe:

  • der gesetzliche Krankenschutz bezieht sich nur auf das gesetzliche Krankensystem in dem jeweiligen Land. Dessen Standard entspricht nicht immer dem, was man aus Deutschland gewohnt ist.

  • Grundsätzlich stehen die deutschen Krankenkassen nur für Leistungen ein, die sie auch im Inland tragen.

  • gerade in Urlaubsgebieten ist das gesetzliche medizinische Angebot oft nur sehr lückenhaft und „vor Ort“ praktizieren fast nur Privatärzte. Für deren Rechnungen kommt eine deutsche Krankenkasse nie auf, eine private Auslandskrankenversicherung schon.

  • die Kosten für Krankenrücktransporte werden von deutschen Krankenkassen nicht übernommen. Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Die Transportkosten können schnell mehrere tausend Euro erreichen.


Privater Auslandskrankenschutz - Reiseschutz oder Jahresschutz

Aus diesem Grund empfiehlt sich ein privater Auslandskrankenschutz. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von privaten Auslandskrankenversicherungen: einenreisebezogenen Krankenschutz oder einen Schutz auf Jahresbasis. Der reisebezogene Krankenschutz gilt nur für eine bestimmte Reise und endet mit deren Abschluss automatisch. Der jahresbezogene Schutz greift bei allen Auslandsreisen während eines Jahres und verlängert sich in der Regel ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Gerade wer gerne und/oder mehrfach im Jahr verreist, sollte den Jahresschutz wählen - in der Regel ist das die günstigere Lösung.
 

Was gute Tarife leisten und was sie kosten

Eine „normale“ Auslandsreisekrankenversicherung auf Jahresbasis leistet üblicherweise bei Auslandsreisen, die nicht länger als sechs bis acht Wochen dauern. Bei längeren Aufenthalten - Auslandssemester, Praktikum, „Work and Travel“ usw. - wird eine spezielle Auslandskrankenpolice benötigt. Ein guter Tarif

  • gilt weltweit;

  • übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlungen uneingeschränkt;

  • schließt die Übernahme von Behandlungskosten bei chronischen Erkrankungen nicht aus;

  • leistet auch bei Pandemie-Erkrankungen (inkl. Corona);

  • zahlt nicht nur den Differenzbetrag zu den gesetzlichen Behandlungskosten;

  • trägt die Kosten für Krankenrücktransporte.

Die Prämien für den Auslandskrankenschutz halten sich in Grenzen. Manche Jahrestarife sind schon für 10 Euro zu haben. Es gibt auch Tarife für die gesamte Familie. Hier bewegt sich die Preisuntergrenze bei rund 20 Euro pro Jahr.
 

Tipp: Auslandskrankenschutz bei Kreditkarten!

Höherwertige Kreditkarten beinhalten oft bereits ein Reiseversicherungspaket, darunter auch eine Auslandskrankenversicherung. Ob dieser Versicherungsschutz bei einem Auslandsurlaub greift, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Oft - aber nicht immer - muss die Reise mit der Kreditkarte gebucht worden sein, damit der Versicherungsschutz besteht. Nicht selten bieten solche Kartenversicherungen nur abgespeckte Leistungen. Eine genaue Prüfung der Leistungen empfiehlt sich jedenfalls, ehe man sich gegen einen separaten Auslandskrankenschutz entscheidet.


Privatversicherte oft schon gut abgesichert

Und wie sieht es bei Privatversicherten aus? In der privaten Krankenvollversicherung ist ein Auslandskrankenschutz üblicherweise bereits eingeschlossen. Dieser gilt oft sogar weltweit. Trotzdem sollte man schauen, was der persönliche Tarif im Ausland tatsächlich leistet. Bestehen hier Lücken, kann eine Zusatzversicherung für Auslandskrankenschutz trotzdem empfehlenswert sein.

 

 

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