„Zwei-Klassen-Medizin“ und das „gerechte“ Arzthonorar

Nach dem mühsamen Ja der SPD zu Koalitionsverhandlungen für eine Fortsetzung der Großen Koalition geht es jetzt vor allem darum, das ausgehandelte Sondierungspapier zu konkretisieren und auszufüllen. Die Sozialdemokraten verlangen außerdem „Nachbesserungen“ in einigen Punkten, um die Chancen auf einen positiven Mitgliederentscheid zu erhöhen.

Auch die Gesundheitspolitik könnte damit erneut zur „Verhandlungsmasse“ werden. Zwar ist die Bürgerversicherung wohl bis auf weiteres vom Tisch. Und an der in Aussicht genommenen voll-paritätischen Finanzierung der GKV durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfte sich ebenfalls nichts mehr ändern. Anders sieht das bei dem Streitpunkt „Zwei-Klassen-Medizin“ aus. Hier könnte die Union der SPD noch Zugeständnisse machen.
 

Angleichung von Arzthonoraren - für mehr „Gerechtigkeit“

Ein Argument der SPD für die Bürgerversicherung ist die oft unterschiedliche Behandlung von Privat- und Kassenpatienten bei Ärzten. Sie ist nicht ganz von der Hand zu weisen, insbesondere wenn es um Terminvergaben geht. Eine wesentliche Ursache für diese „Ungleichheit“ liegt im Honorarsystem. Ärzte können bislang bei PKV-Versicherten deutlich mehr abrechnen als bei GKV-Mitgliedern. Denn hier gelten unterschiedliche Gebührenordnungen - GOÄ in der PKV und EBM in der GKV. Im Schnitt ist bei Privatpatienten das zweieinhalbfache bis dreifache Honorar drin, in bestimmten Fälle sogar mehr. Dass dann PKV-Versicherte nicht selten eher zum Zuge kommen als Kassenmitglieder, überrascht nicht – schließlich ist jede Arztpraxis auch ein Wirtschaftsbetrieb. Die Ungleichbehandlung hat stark zum Vorwurf der „Zwei-Klassen-Medizin“ beigetragen.

Unterschiedliche Preise für die gleiche Leistung – diese „Ungerechtigkeit“ stößt nicht nur bei Sozialdemokraten auf Widerstand. Ein mögliches Ergebnis bei den Koalitionsverhandlungen könnte daher darin bestehen, die Honorarunterschiede wenigstens zu verringern. Damit würden die Anreize zur Bevorzugung von Privatpatienten geringer. Doch ganz einfach wird diese „Operation“ sicher nicht. Denn es geht um Milliarden-Beträge. Und je nachdem, wie die Ausgestaltung ausfällt, würden die beteiligten Seiten sehr unterschiedlich belastet.

Heute entfallen 70,4 Prozent der Umsätze in Arztpraxen auf Kassenpatienten, 26,3 Prozent stammen aus Abrechnungen mit Privatpatienten. PKV-Versicherte machen aber nur 10,6 Prozent des Versicherten-Bestandes aus, die weitaus meisten Bundesbürger - fast 90 Prozent - sind Kassenmitglieder. Das heißt, die privat Versicherten haben bisher überproportional zur Finanzierung der Arztpraxen beigetragen. Sie haben das ärztliche Angebot quasi subventioniert. Auch Kassenpatienten haben indirekt davon profitiert.
 

Wer zahlt die Zeche?

Würden künftig alle Leistungen, die in der GKV gelten, auch bei Privatpatienten nach GKV-Satz abgerechnet, würde das für die Ärzte nach Schätzungen des Kieler Gesundheitsökonomen Thomas Drabinski einen jährlichen Umsatzverlust von 4,5 Milliarden bis 5 Milliarden Euro bedeuten. Ein Ausgleich der Honorareinbußen wäre nur möglich, wenn die Honorarsätze in der GKV entsprechend angehoben würden. Die Ärzte könnten dann künftig mit den Krankenkassen mehr abrechnen als bisher. Dies bedeutet aber zwangsläufig auch mehr Ausgaben für die GKV. Deren Kassen sind zwar momentan gut gefüllt, auf Dauer ließen sich aber Beitragssteigerungen wegen dieser Maßnahme wohl kaum vermeiden. Alleine die Angleichung der Honorare könnte zu 0,4 Prozent mehr beim Beitragssatz führen.

Dass die Kassenmitglieder am Ende für mehr „Gleichheit“ auch mehr bezahlen müssen, dürfte allerdings kaum im Sinne des Verhandlungspartners SPD sein. Gegen Honorareinbußen wird dagegen die Ärzte-Lobby Sturm laufen. Damit würden auch andere Anstrengungen konterkariert, zum Beispiel für eine stärkere Ärzteversorgung auf dem Lande. Für die PKV wäre die Angleichung der Honorare ein zweischneidiges Schwert. Einerseits könnten damit Kosten gespart und Beiträge gesenkt werden, andererseits wäre man dem „Horrorszenario“ Bürgerversicherung einen Schritt näher gerückt. Die Begeisterung dürfte sich daher ebenso in Grenzen halten. Auf das Verhandlungsergebnis darf man gespannt sein.

 

 

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