Gesundheits-Apps - Krankenkassen sehen nach wie vor nur begrenzten Nutzen

News-Artikel vom: 04.03.2024

Drei Jahre nach ihrer Einführung zieht der GKV-Verband ein ernüchterndes Fazit zu den digitalen Gesundheitswendungen - kurz: DiGa. Das Versprechen, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern, werde von den Gesundheits-Appsallenfalls teilweise erfüllt. In vielen Fällen fehle der Nutzennachweis. Trotzdem müssten die Krankenkassen die nicht selten überhöhten Kosten tragen.

Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten Gesundheits-Apps verordnen. Die Anwendungen sind vielfältig und bieten Unterstützung u.a. bei Tinnitus, bei bestimmten Angststörungen und Depressionen, bei Rückenschmerzen, bei der Medikamenteneinnahme, zur Ernährungskontrolle bei Adipositas oder zur Tagebuchführung für Diabetiker. Offiziell anerkannte Gesundheitsanwendungen sind in einem besonderen Verzeichnis - dem sog. DiGa-Verzeichnis- gelistet. Derzeit führt das Verzeichnis mehrere Dutzend Apps auf.
 

DiGa-Listung, Indikation und Verordnung Bedingung für Kostenübernahme 

Über die Aufnahme in das DiGa-Verzeichnis entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) . Das Institut prüft die Anwendungen nach bestimmten Kriterien. Die Aufnahme erfolgt zunächst für ein Jahr „auf Probe“. In dieser Zeit muss die jeweilige Gesundheits-App nachweisen, dass sie tatsächlich zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beiträgt. Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist, wird die App dauerhaft in das DiGa-Verzeichnis aufgenommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gesundheits-Apps, sofern sie medizinisch indiziert sind, eine Verordnung besteht und die App im DiGa-Verzeichnis gelistet ist. Dies gilt auch für Apps, die sich noch in der Erprobung befinden. Auch viele private Krankenversicherer erstatten - je nach Tarif - die Kosten. Die Einführungspreise für die Gesundheitsanwendungen können von den Herstellern zunächst frei festgelegt werden. Nach der einjährigen Testphase gelten Vergütungssätze, die zwischen den jeweiligen Herstellern und dem GKV-Verband vereinbart sind. Zum Ende des dritten Quartals 2023 gab es insgesamt 16 solcher Vergütungssätze.
 

Steigende Einführungspreise und fehlender Nutzennachweis

Der GKV-Verband moniert u.a. die hohen Einführungspreise der Apps. Sie seien seit dem DiGa-Start kontinuierlich gestiegen. Im ersten Jahr habe der durchschnittliche Einführungspreis noch bei 407 Euro gelegen, im zweiten Jahr schon bei 557 Euro und im letzten Betrachtungszeitraum (September 2022 bis September 2023) bei 593 Euro - und das, obwohl die Anwendungen in der Testphase noch nicht einmal ihren Nutzen belegen mussten. Die vereinbarten Vergütungssätze liegen im Vergleich deutlich niedriger - bei 221 Euro im Schnitt. Das ist weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Einführungspreise.

Insgesamt wurden die Apps seit dem DiGa-Start im Herbst 2020 rund 374.000mal in Anspruch genommen. Die Krankenkassen bezahlten dafür rund 113 Mio. Euro an die Hersteller. Die Ausgaben haben sich im Betrachtungszeitraum September 2022 bis September 2023 im Vergleich zur entsprechenden Vorperiode verdoppelt und sind ein zu hoher Preis wie Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Verband meint. Der Mehrzahl der Apps gelinge bislang nicht der Nachweis eines Beitrags zu besserer gesundheitlicher Versorgung. Der Anteil von Anwendungen „auf Probe“ im DiGa-Verzeichnis sei unverändert hoch.
 

GKV-Verband: Zeit für DiGa-Reform

Vor diesem Hintergrund werden grundlegende Reformen angemahnt. Drei konkrete Maßnahmen fordert Frau Stoff-Ahnis:

  1. künftig sollten nur noch Anwendungen mit nachgewiesenem Nutzen in das DiGa-Verzeichnis aufgenommen werden;
  2. es müsse das strikte Gebot der Wirtschaftlichkeit in Form von angemessenen Preisen gelten. Es sei keine Krankenkassen-Aufgabe, durch überhöhte Preise Wirtschaftsförderung zu leisten;
  3. digitale Gesundheitsanwendungen seien in bestehende Versorgungspfade zu integrieren. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und Vernetzung müssten dabei optimal ausgeschöpft werden.
 

 

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