Gesundheits-ID statt Gesundheitskarte - digitale Identität kommt spätestens zum Jahreswechsel

News-Artikel vom: 04.12.2023

Die elektronische Gesundheitskarte gehört für Kassenpatienten zur selbstverständlichen Ausstattung in Portemonnaies oder Brieftaschen. Die Karte im Scheckkartenformat mit Lichtbild und Chip hat 1995 die Krankenversichertenkarte abgelöst. Auf der Gesundheitskarte sind wichtige Daten zu den Versicherten und ihrer Krankenversicherung gespeichert. Sie soll auch den Zugang zu medizinischen Daten unterstützen. Bei Arztbesuchen dient die Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis.

Bisher ist die Karte also ein zentraler Schlüssel, um Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erhalten. Das dürfte sich in Zukunft ändern. Denn spätestens ab Januar wird im Gesundheitswesen flächendeckend die Gesundheits-ID eingeführt. Auf längere Sicht macht sie die Gesundheitskarte entbehrlich. Es ist ein weiterer Fortschritt in der bisher eher zähen Digitalisierung des Gesundheitswesens.
 

Gesetzliche Vorgabe: Gesundheits-ID flächendeckend ab 1. Januar 2024 

Das Digitale Versorgungs- und Pflegegesetz hat die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die Gesundheits-ID spätestens ab 1. Januar 2024 anzubieten. Die Inanspruchnahme und Nutzung durch die Versicherten soll aber freiwillig bleiben. Die technische Spezifikation zur digitalen Identität im Gesundheitswesen wurde von der Gematik bereits in den ersten Monaten dieses Jahres veröffentlicht. Die Gematik ist eine von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens getragene Gesellschaft zur technischen Weiterentwicklung der Gesundheitskarte.

Einige Krankenkassen haben schon vor dem offiziellen Flächenstart die Vorgaben der technischen Spezifikation umgesetzt. Sie bieten ihren Mitgliedern bereits heute ein App an, mit der die Gesundheits-ID erstellt werden kann. Die Gesundheits-ID muss grundsätzlich bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. In der Regel wird das über die App der jeweiligen Krankenkasse funktionieren.
 

Registrierung und Identifizierung erforderlich

Auf jeden Fall ist für die ID-Vergabe eine Identifizierung des Antragstellers nötig. Dafür stehen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung: über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die elektronische Gesundheitskarte oder über die persönliche Identifizierung „vor Ort“. Die Krankenkassen entscheiden, welche Optionen sie bei der Registrierung anbieten. Um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, muss die Gesundheits-ID in regelmäßigen Zeitabständen erneut bestätigt werden - entweder durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder durch die elektronische Gesundheitskarte.

In einem ersten Schritt kann man die Gesundheits-ID für den Zugang zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte nutzen. Der E-Rezept-Zugang dürfte zunächst der häufigste Anwendungsfall der Gesundheits-ID sein. Man benötigt dann die Gesundheitskarte nicht mehr, sondern kann das E-Rezept einfach über das Smartphone einlösen. Als nächstes sollen digitale Gesundheitsanwendungen und weitere Anwendungen mit der Gesundheits-ID zugänglich sein. Weiterhin ist geplant, die Anmeldung in Patientenportalen über die Gesundheits-ID möglich zu machen.
 

Ab 2026 als Versicherungsnachweis in der Arztpraxis

Ab 2026 soll es auch möglich sein, mit der Gesundheits-ID in der Arztpraxis den Versicherungsnachweis zu führen. Die elektronische Gesundheitskarte wird dann definitiv verzichtbar. Bis sie ganz verschwindet, dürfte es erfahrungsgemäß doch noch länger dauern. Trotz der Verbreitung von Smartphones und anderen mobilen Geräten wird mancher Versicherte auch künftig lieber die Karte zücken als die Gesundheits-ID zu nutzen. Gewohnheiten halten sich hartnäckig.
 

Gesundheits-ID auch für Privatversicherte

Die Gesundheits-ID gibt es nicht nur für Kassenpatienten, sondern auch für Privatversicherte. Die Funktionalität ist die Gleiche. Nur der mögliche Wegfall der Gesundheitskarte kommt hier nicht zum Tragen, da Privatpatienten auch bisher bei Arztbesuchen ihre Versicherung nicht nachweisen müssen.

 

 

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