Polizisten, Feuerwehrleute und Justizbeamte – Heilfürsorge, Beihilfe und PKV

Beamte wählen bei der Krankenversicherung überwiegend den privaten Krankenversicherungsschutz. Da ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen erheblichen Teil der Krankheitskosten übernimmt, muss in der PKV nur das „Restrisiko“ versichert werden. Dadurch umfassen Beamtentarife nur „anteilige Beiträge“ und fallen deutlich günstiger aus als eine „hundertprozentige“ private Krankenvollversicherung oder freiwilliger gesetzlicher Krankenschutz.

Für einige Beamte gelten beim Krankenschutz allerdings ganz besondere Regeln. Sie kommen in den Genuss der freien Heilfürsorge ihres Dienstherrn. Die freie Heilfürsorge ist weder Bestandteil der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung. Er stellt einen Krankenschutz eigener Art dar, der für Beamte vorgesehen ist, die mit besonders riskanten Tätigkeiten befasst sind. Dabei handelt es sich um

  • Bundespolizisten
  • Landespolizisten (je nach Landesregelungen);
  • Berufsfeuerwehrleute (je nach Landesregelungen);
  • Justizvollzugsbeamte (je nach Landesregelungen);
  • Berufssoldaten erhalten mit der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung eine der Heilfürsorge vergleichbare Leistung.
     

Heilfürsorge – privater Krankenzusatzschutz sinnvoll

Freie Heilfürsorge bedeutet, dass der Dienstherr die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenversorgung der betroffenen Beamten vollständig übernimmt. Der Beamtenstatus ist notwendige Voraussetzung für die Heilfürsorge, darunter fallen insbesondere Beamtenanwärter und auch Beamte auf Probe. Ein eigener Krankenversicherungsschutz wird dann – zumindest theoretisch – nicht benötigt. Das Leistungsniveau der Heilfürsorge entspricht etwa dem der GKV.

Die Leistungslücken (zum Beispiel bei Zahnersatz, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlungen oder Auslandskrankenschutz) sind entsprechend vergleichbar. Daher ist es für begünstigte Polizisten, Feuerwehrleute und Justizbeamte durchaus sinnvoll, solche Lücken mit entsprechenden privaten Krankenzusatzversicherungen abzudecken. Die privaten Krankenversicherer bieten für die einzelnen Leistungsbereiche entsprechende Tarife, so dass der tatsächlich gewollte private Krankenzusatzschutz „nach dem Baukastenprinzip“ selbst zusammengestellt werden kann.
 

In jedem Land anders – Heilfürsorge oder Beihilfe

Ähnlich wie die Beihilfe ist die freie Heilfürsorge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Deshalb hängt es bei Landesbeamten im Polizei-, Feuerwehr- oder Justizvollzugsdienst immer davon ab, in welchem Bundesland man tätig ist, ob und inwieweit ein Anspruch auf die freie Heilfürsorge besteht oder ob stattdessen Beihilferegelungen greifen – verbunden mit der Pflicht, das Restrisiko im Rahmen einer privaten Krankenversicherung abzudecken. In Bayern gilt die Heilfürsorge zum Beispiel bei Polizisten nur für Polizeianwärter und Beamte der Bereitschaftspolizei, übrige Polizisten sind dagegen auf die Beihilfe verwiesen. In Berlin beschränkt sich die Heilfürsorge nur auf Polizeianwärter des einfachen und mittleren Dienstes, ansonsten tritt die Beihilfe ein. Die Liste ließe sich fortsetzen.
 

Keine Heilfürsorge für Familienangehörige

Die Heilfürsorge besteht immer nur für den jeweiligen Beamten, nicht für seine Familienangehörigen. Das heißt, diese müssen dann ggf. extra in einem PKV-Tarif versichert werden. Da die Beihilfe auch für Familienmitglieder zahlt - es existieren ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland –, kann hierfür ein geeigneter „anteiliger“ Beamtentarif genutzt werden. Dadurch hält sich die finanzielle Belastung im Allgemeinen trotzdem in Grenzen.
 

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge

Bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Länderregelungen, eins gilt bei der Heilfürsorge generell: sie kann nur während des aktiven Dienstes in Anspruch genommen werden. Beim Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge, stattdessen besteht ein Beihilfeanspruch. Dass bedeutet aber auch, dass Pensionäre dann wieder eine private Krankenvollversicherung benötigen.

Das kann bei bestehenden gesundheitlichen Risiken und beim zwangsläufig hohen Eintrittsalter trotz nur anteiliger Versicherung ziemlich teuer werden. Unter Umständen ist es sogar schwierig, wegen des hohen Risikos überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten. Damit das nicht passiert, gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Sie kann von Beamten genutzt werden, die bereits vor dem Beginn der Heilfürsorge über privaten Krankenversicherungsschutz verfügten. Die Versicherung wird dann während des aktiven Dienstes ruhend gestellt und kann dann beim Eintritt in den Ruhestand unter den ursprünglichen Risiko-Gegebenheiten (kleine Anwartschaft) und Alters-Gegebenheiten (große Anwartschaft) fortgeführt werden.

 

 

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