Welche Versicherungsarten gibt es?

In der Privaten Krankenversicherung werden folgende Versicherungsarten unterschieden:

die Krankenvollversicherung
die Krankenteilversicherung
die Krankenzusatzversicherung


Krankenvollversicherung

Die Begriffe Private Krankenvollversicherung und Private Krankenversicherung werden oft synonym gebraucht. Manchmal findet man auch die Bezeichnung Krankheitskostenversicherung oder Krankheitskostenvollversicherung. Gemeint ist stets ein privater Krankenschutz, der eine Rundum-Absicherung bei Krankheitskosten bietet. Das heißt: die Versicherung übernimmt Kosten für alle anfallenden ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen. Bei Leistungsumfang und Kostenerstattung kann es Unterschiede im Detail geben - zum Beispiel bezüglich Selbstbeteiligungen.
 

Krankenteilversicherung

Dieser Begriff wird nicht einheitlich gebraucht. In der Regel bezieht er sich auf einen anteiligen privaten Krankenversicherungsschutz, manchmal auch auf private Krankenzusatzversicherungen (siehe nächster Punkt). Die anteilige Krankenversicherung ist ein Thema für Beamte. Da der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten trägt, muss nur der verbleibende Rest „anteilig“ versichert werden. In der PKV gibt es dafür spezielle Beamtentarife, die eine auf die Beihilfe abgestellte anteilige Kostenerstattung vorsehen. Entsprechend günstiger sind die Beiträge.
 

Krankenzusatzversicherung

Mmanchmal auch private Ergänzungsversicherung genannt - ist ein Oberbegriff für verschiedene private Zusatzversicherungen, die sich in erster Linie an GKV-Mitglieder richten. Sie bieten Kostenerstattung bei Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören oder dort nur unzureichend abgedeckt sind. Wichtige Krankenzusatzversicherungen sind die Zahnzusatzversicherung, die Auslandskrankenversicherung und die Krankenhaus-Zusatzversicherung. Daneben gibt es viele weitere Zusatzangebote. Ein wichtiger Zusatzschutz für Privatversicherte ist die Krankentagegeldversicherung, da in der PKV kein Krankengeldanspruch wie in der GKV besteht.

 

 

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