GKV: Erneuter Anstieg der Zusatzbeiträge in 2025?

News-Artikel vom: 21.02.2024

In einer aktuellen Analyse warnt der BKK-Verband vor einer deutlichen Verschlechterung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr. Ohne gegensteuernde Maßnahmen müsse mit einem deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge auf breiter Front gerechnet werden. Ein wesentlicher - aber keineswegs der einzige Grund - für die klammen GKV-Finanzen: die Reserven sind weitgehend aufgebraucht und können nicht mehr zum „Löcherstopfen“ eingesetzt werden.

Dabei sieht die Ausgangslage gar nicht so schlecht aus. Die Krankenkassen schlossen die ersten drei Quartale 2023 zwar mit einem Defizit von ca. 970 Mio. Euro ab. Dieses Minus war aber maßgeblich durch gesetzliche vorgeschriebene Abführungen an den Gesundheitsfonds verursacht. Die Krankenkassen waren durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verpflichtet worden, Rücklagen aufzulösen und frei werdende Mittel dem Gesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen. Ohne diese Abführungen hätten die Krankenkassen etwa 900 Mio. Euro Überschuss erzielt.
 

Reserven werden in diesem Jahr weitgehend abgeschmolzen

Die Reserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Ende des dritten Quartals 2023 auf 9 Mrd. Euro, 2019 waren es noch 19 Mrd. Euro gewesen. 20 Prozent der Monatsausgaben müssen dabei als Mindestreserve vorgehalten werden. Dies berücksichtigt waren bei den AOKs noch freie Reserven von 1,25 Mrd. Euro vorhanden, bei den Ersatzkassen 1,91 Mrd. Euro. Bei den Betriebskrankenkassen (BKKs)beliefen sich die freien Reserven auf 827 Mio. Euro und bei den IKKs sowie der Knappschaft jeweils nur auf wenige 10 Mio. Euro.

Im Gesundheitsfonds sind - Stand Mitte Januar 2024 - noch 9,9 Mrd. Euro Reserven vorhanden. Davon sind allerdings 5,7 Mrd. Euro durch die auch hier vorgeschriebene Mindestreservehaltung (25 Prozent der Monatsausgaben) gebunden. Von den verbleibenden 4,2 Mrd. Euro sind 1,5 Mrd. Euro schon für verschiedene Zwecke reserviert (Krankenhaus-Strukturfonds, Innovationsfonds, Mittel für Geburtshilfe und Pädiatrie). Es verbleiben noch 2,7 Mrd. Euro, die in diesem Jahr an die Krankenkassen ausgeschüttet werden können.
 

Schlechtere Rahmenbedingungen für die GKV-Finanzierung

Es ist nicht damit zu rechnen, dass 2025 eine solche freie Reserve verfügbar sein wird. Dementsprechend können die Krankenkassen nicht auf Ausschüttungen aus dem Gesundheitsfonds hoffen. Auch sonst verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für die GKV-Finanzierung. Die gute Einnahmesituation der Krankenkassen war in den vergangenen Jahren durch kontinuierliches wirtschaftliches Wachstum - Ausnahme: Corona-Delle - und steigende Beschäftigtenzahlen geprägt gewesen. Zuletzt sorgten hohe Tarifabschlüsse für steigende Beitragseinnahmen.

In diesem Jahr rechnet das ifo-Institut mit einem Wachstumsrückgang von 0,3 Prozent für die deutsche Wirtschaft, für 2029 sind mäßige 0,9 Prozent prognostiziert. Gut möglich, dass diese Vorhersagen nochmal nach unten korrigiert werden müssen. Eine Rezession würde negative Spuren bei den Beitragseinnahmen hinterlassen. Verschärft wird diese Situation noch dadurch, dass schon in diesem Jahr die Leistungsausgaben erkennbar stärker steigen als die Einnahmen. Die Ausgabendynamik dürfte sich auch 2025 fortsetzen. Zusätzliche Ausgaben darüber hinaus könnten auf die Krankenkassen zukommen, wenn der Gesetzgeber Forderungen von Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken, Pharmahersteller) nach höheren Vergütungen folgt.
 

Wohl vergebliche Hoffnung auf mehr Steuerzuschüsse

Hoffnungen auf zusätzliche Zuschüsse aus Steuermitteln können sich die Krankenkassen auch nicht machen. Bereits in diesem Jahr wurden der ergänzende Zuschuss an den Gesundheitsfonds und der pauschale Zuschuss an die Pflegeversicherung gestrichen. Es bleibt nur der reguläre Zuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro an die GKV, der vor allem zur Abdeckung der Familienversicherung dient. Die schwierige Haushaltslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte kaum Spielraum für mehr lassen.


Tipp: Auch ohne Voraussetzungen privat versichern

Selbstständige, Beamte, Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit, und können einen Wechsel in die kostengünstige PKV in Betracht ziehen. Angestellte erst ab Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze. Aber auch bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung kann man seinen Versicherungsschutz über Zusatztarife (z.B. ambulante oder stationäre Zusatzversicherungen, Zahnzusatz, etc.) auf privates Niveau anheben. 

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