Pflegeversicherung - Kinderlose sollen mehr für bessere Pflegegehälter zahlen

Die Bundestagswahl rückt näher und die Legislaturperiode neigt sich ihrem Ende entgegen. Da will die Große Koalition noch einige Vorhaben unter Dach und Fach bringen, ehe die heiße Phase des Wahlkampfs beginnt. Dazu gehört auch die bessere Bezahlung von Pflegekräften.

Die Koalitionäre haben sich nach längeren Verhandlungen auf eine Lösung verständigt, die künftig für eine angemessenere Entlohnung im Pflegebereich sorgen soll. An dem Kompromiss haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zusammengewirkt. Zur Finanzierung werden Kinderlose mit höheren Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung herangezogen.
 

Fehlende Tarifverträge führen zu schlechterer Bezahlung

Tatsächlich gibt es bei der Entlohnung von Pflegekräften beachtliche Unterschiede. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird die Krankenpflege in Krankenhäusern am besten bezahlt und kann sich durchaus mit Vergütungen für gleichwertige Tätigkeiten in anderen Bereichen messen – allerdings tragen Zulagen für Schicht- und Wochenenddienst wesentlich zu diesem positiven Bild bei. Im Schnitt schlechter bezahlt ist dagegen die Pflege in Alten- und Pflegeheimen - um etwa zehn Prozent.

Ein wesentlicher Grund ist, dass viele Pflegekräfte dort nicht nach Tarif bezahlt werden, weil ihre Arbeitgeber nicht der Tarifbindung unterliegen. Das ist häufiger in Alten- und Pflegeheimen der Fall als in Krankenhäusern, wodurch sich die sektorabhängigen Unterschiede erklären. In Einrichtungen ohne Tarifvertrag liegen die Gehälter zum Teil deutlich niedriger als der zuvor genannte Zehn-Prozent-Unterschied nahelegt. Das ist - wie gesagt - nur ein Durchschnittswert. Private Betreiber von Pflegeeinrichtungen wehren sich oft entschieden gegen Tarifverträge. Nach Erkenntnissen des Bundesarbeitsministeriums werden rund 1,2 Mio. Pflegekräfte nicht nach Tarif bezahlt. Sie verdienen im Schnitt zwei Euro weniger pro Stunde als tariflich bezahlte Kollegen.
 

Ab September 2022 Tariforientierung quasi verbindlich

Dieser Ungleichheit will die Große Koalition jetzt etwas entgegensetzen. Gesetzlich soll geregelt werden, dass ab dem 1. September 2022 Pflegeinrichtungen nur noch dann Versorgungsverträge mit der Pflegeversicherung abschließen können, wenn sie ihre Pflegekräfte auf Basis eines Tarifvertrags bezahlen oder eine mindestens gleichwertige Vergütung bieten. Damit wird die Tarifbezahlung quasi durch die Hintertür eingeführt. Die flächendeckende Tarifentlohnung war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Die Einigung wird zwangsläufig zu höheren Pflegekosten führen. Gleichzeitig will die Koalition aber auch die Eigenanteile in der Pflege deckeln. Hierzu hat der Bundesgesundheitsminister ebenfalls einen Vorschlag vorgelegt. Wenn beides umgesetzt wird, entsteht eine Finanzierungslücke, die geschlossen werden muss. Hier haben sich die Koalitionäre auf eine Kombination aus Beitragserhöhung und zusätzlichen Zuschüssen aus Steuermitteln geeinigt.
 

Gegenfinanzierung aus Kinderlosen-Zuschlag und Steuermitteln

Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung sollen ab dem kommenden Jahr mit einem Beitragszuschlag von 0,35 Prozent statt bisher 0,25 Prozent zu Finanzierung beitragen. Ihr Beitragssatz steigt dadurch auf 3,4 Prozent. Der Arbeitgeber trägt davon 1,525 Prozent, beim kinderlosen Arbeitnehmer verbleiben 1,875 Prozent. Der Beitragszuschlag wird alleine vom Arbeitnehmer gezahlt.

Der Bundesfinanzminister will darüber hinaus jährlich eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung beisteuern. Der Bundesgesundheitsminister hatte ursprünglich 2,6 Milliarden Euro gefordert. Weil sich die Koalitionspartner über die Gegenfinanzierung nicht einig waren, hatte sich das Vorhaben verzögert. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss solle es möglich werden, die nötigen gesetzlichen Regelungen noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. Eine Einigung in letzter Minute, die zeigen muss, ob sie auf Dauer trägt - weitere Maßnahmen wären Aufgabe der nächsten Bundesregierung.

 

 

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