Gesetzliche Krankenkassen - wie hoch sind die Zusatzbeiträge 2022?

In 2022 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV trotz gestiegener Gesundheitsausgaben unverändert bei 1,3 Prozent. Dies liegt vor allem an der sogenannten Sozialgarantie der Politik, wonach die Sozialabgabenquote 40 Prozent nicht überschreiten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen dem Gesundheitsfonds 2022 insgesamt 28,5 Mrd. Euro an Bundeszuschüssen zufließen.

Die Konstanz des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bedeutet allerdings nicht, dass die Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen unverändert bleiben müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist nur ein amtlich kalkulierter und definierter Durchschnittswert - Abweichungen nach oben und unten sind möglich. Eine aktuelle Umfrage der Zeitschrift Finanztest zeigt, dass es im nächsten Jahr durchaus Bewegungen gibt.
 

Trotz Sozialgarantie - Zusatzbeiträge längst nicht immer stabil

Das von der Stiftung Warentest herausgegebene Magazin untersucht jedes Jahr zum Jahreswechsel das Preis-Leistungs-Verhältnis der gesetzlichen Krankenkassen, so auch diesmal. Dabei hat man bei insgesamt 73 Krankenkassen die Beitragshöhe für das kommende Jahr abgefragt. Nicht alle Kassen haben darauf konkret geantwortet, da die Beitragsentscheidungen zum Teil noch nicht feststehen. Manche Angaben erfolgten unter Vorbehalt. Trotzdem zeichnet sich ein Bild ab.

Bei 36 Krankenkassen - also knapp der Hälfte – bleibt der Zusatzbeitrag in 2022 unverändert. Erhöhungen sind häufiger zu erwarten als Beitragssenkungen. Vor allem im Bereich der AOK’s steigen die Zusatzbeiträge - überwiegend um 0,2 Prozentpunkte, zum Teil auch stärker. Bei der Mehrzahl der AOK’s wird der Zusatzbeitrag 2022 bei 1,3 Prozent oder darüber liegen. Da die Ortskrankenkassen die mitgliederstärkste Gruppe im Bereich der GKV darstellen, werden höhere Zusatzbeiträge eine große Zahl an Versicherten betreffen. Rund 27 Mio. Bundesbürger - ein Drittel der Bevölkerung - sind bei AOK’s versichert. Vereinzelt - im Bereich der Betriebskrankenkassen (BKK) - werden auch Zusatzbeiträge gesenkt.

13 Krankenkassen liegen laut Erhebung im kommenden Jahr unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag - ob mit der ohne Beitragserhöhung/-senkung. Auch hier stammen die Krankenkassen überwiegend aus dem BKK-Bereich, zum Teil auch aus dem Ersatzkassen-Bereich. Manchmal ist der Abstand zu 1,3 Prozent nur geringfügig, manchmal deutlich. Der günstigste Anbieter liegt mit einem Zusatzbeitrag von 0,69 Prozent fast die Hälfte (0,61-Prozent-Punkte) unter dem Schnitt - ein Ausreißer.
 

Krankenkassenwechsel seit 2021 einfacher geworden

Mit dem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann man bei den Beiträgen durchaus spürbar sparen. Besonders profitieren Versicherte mit höheren Einkommen. Wer den Höchstbeitrag zahlt, weil das Einkommen die 2022 geltende Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 Euro erreicht oder überschreitet, spart im günstigsten Fall bis zu 200 Euro. Übersteigt das Einkommen bei Arbeitnehmern die unveränderte Versicherungspflichtgrenze von 5.362,50 Euro monatlich, ist sogar ein Wechsel in die PKV möglich.

Seit Anfang 2021 ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen vereinfacht worden. Man ist nicht mehr 18 Monate an seine Krankenkasse gebunden, sondern kann bereits nach 12 Monaten regulär wechseln. Theoretisch ist also ein jährlicher Wechsel möglich. Bei höheren Zusatzbeiträgen besteht ein - schon vorher existierendes - Sonderkündigungsrecht. Hier gilt die 12monatige Mindestbindung nicht, das gilt auch wenn der Krankenkassenwechsel im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel erfolgt. In jedem Fall wird die Kündigung erst mit Ablauf des übernächsten auf die Kündigung folgenden Monats wirksam. Der Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse kann jetzt einfach online gestellt werden, zusätzlich ist der Arbeitgeber zu informieren. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann um den Rest.
 

Worauf beim Wechsel achten?

Bei Wahltarifen gelten zum Teil andere Kündigungsregelungen. Hier kann eine längere Mindestbindungsdauer von bis zu drei Jahren bestehen. Auch wenn die „Grundleistungen“ der gesetzlichen Krankenkassen alle gleich sind, bei Zusatzleistungen gibt es Unterschiede, die man bei der Wechselentscheidung mitberücksichtigen sollte. Zu beachten ist außerdem, dass nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bundesweit geöffnet sind. Die Auswahlmöglichkeiten hängen daher auch vom jeweiligen Standort ab.

 

 

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